Erwägungsgrund 4 32024R0903
Im Hinblick auf die Verbesserung der grenzüberschreitenden Interoperabilität in der Union muss unbedingt hervorgehoben werden, dass Interoperabilität zwar von größter Bedeutung ist, aber für sich genommen nicht ausreicht, um die Zugänglichkeit und nahtlose Gestaltung transeuropäischer digitaler öffentlicher Dienste zu garantieren. Ein umfassendes und nachhaltiges Ökosystem digitaler Infrastrukturen, das über eine angemessene finanzielle Unterstützung verfügt, ist ebenso wichtig, um die im Beschluss (EU) 2022/2481 dargelegten Ziele zu erreichen. Im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2021 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU — Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ sollte der Ausweitung der Konnektivität auf ländliche und abgelegene Gebiete in der Union, vom industriellen Wandel betroffene Gebiete und Gebiete mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie die Insel-, Grenz- und Bergregionen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, damit sichergestellt ist, dass die Vorteile des digitalen Wandels den etablierten Initiativen der Union zur Verbesserung der regionalen Inklusivität und Konnektivität entsprechen und diese unterstützen.