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Das Portal für ein interoperables Europa sollte Interoperabilitätslösungen öffentlich zugänglich und auffindbar machen, die den EIF-Grundsätzen der Offenheit, Zugänglichkeit, technischen Neutralität, Weiterverwendbarkeit, Sicherheit und des Schutzes der Privatsphäre entsprechen. Es sollte klar unterschieden werden zwischen Lösungen für ein interoperables Europa, die vom Beirat empfohlen werden, und anderen Interoperabilitätslösungen wie den von öffentlichen Verwaltungen proaktiv zur Weiterverwendung weitergegebenen Lösungen, den mit Unionspolitiken verknüpften Lösungen und einschlägigen Lösungen von nationalen Portalen. Anwendungsfälle im Portal für ein interoperables Europa sollten nach unterstütztem Land oder nach Art des unterstützten öffentlichen Dienstes abfragbar sein. Der Beirat sollte dazu konsultiert werden, wie Lösungen im Portal für ein interoperables Europa kategorisiert werden sollen.
Gewährung des Zugangs zu Lösungen für ein interoperables Europa, auf benutzerfreundliche Weise und zumindest nach Mitgliedstaat und öffentlichen Diensten…
Der Beirat empfiehlt Interoperabilitätslösungen für die grenzüberschreitende Interoperabilität von transeuropäischen digitalen öffentlichen Diensten. Wenn der…
Die Kommission veröffentlicht Lösungen für ein interoperables Europa und den EIF im Portal für ein interoperables Europa in elektronischer Form in offenen,…
Das Portal für ein interoperables Europa sollte auf der Grundlage bestehender Initiativen entwickelt und als leicht zugänglicher Bezugspunkt für…
Interoperabilität ist direkt mit der Verwendung von offenen Spezifikationen und Normen verbunden und davon abhängig. Daher sollte der öffentliche Sektor der…
Die Einrichtung der Union oder öffentliche Stelle sollte einen Bericht über das Ergebnis der Interoperabilitätsbewertung auf öffentlich zugängliche Weise —…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.