Erwägungsgrund 34 32024R0982
Jeder Mitgliedstaat sollte den anderen Mitgliedstaaten, der Kommission, der durch die Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von Großinformationssystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) und Europol den Inhalt seiner nationalen Datenbanken, die über den Prüm-II-Rahmen zur Verfügung gestellt werden, und die Bedingungen für automatisierte Abfragen mitteilen.