Erwägungsgrund 38 32019R0817
Um die Ziele von EU-Informationssystemen besser zu erreichen, sollte es den auf diese Systeme zurückgreifenden Behörden möglich sein, die Identität von Personen, deren Daten in den einzelnen Systemen gespeichert sind, mit hinreichender Zuverlässigkeit zu verifizieren. Bei den in einem gegebenen System gespeicherten Identitätsdaten oder Reisedokumentendaten kann es sich um unbewusst gemachte Falschangaben, unvollständige Angaben oder bewusst gemachte Falschangaben handeln, und mit den bisher bestehenden Möglichkeiten können unbewusst falsche, unvollständige oder bewusst falsche Identitätsdaten und Reisedokumentendaten nicht mittels Vergleich mit in anderen Systemen gespeicherten Daten als solche erkannt werden. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist es erforderlich, auf Unionsebene ein technisches Instrument einzuführen, das die genaue Identifizierung von Personen zu diesen Zwecken ermöglicht.