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Für die über das EPRIS erfolgende Abfrage von nationalen Polizeiaktennachweisen werden mindestens zwei der folgenden Datensätze verwendet:
Vorname(n);
Familienname(n);
Geburtsdatum.
Sofern verfügbar, können auch die folgenden Datensätze verwendet werden:
Aliasname(n) und früher verwendete(r) Name(n);
Staatsangehörigkeit(en);
Geburtsland;
Geschlecht.
Die in Absatz 1 Buchstaben a und b sowie in Absatz 2 Buchstabe a genannten Daten werden pseudonymisiert.
Die dazu ordnungsgemäß ermächtigten Mitarbeiter der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, der Kommission und Europol haben ausschließlich zur Erstellung von…
Die Kommission bestimmt im Wege eines Durchführungsrechtsaktes, ab welchem Zeitpunkt die Mitgliedstaaten und Europol das EPRIS verwenden müssen, sobald folgende…
die Verwaltung und Regelung des Zugangs der ordnungsgemäß ermächtigten Mitarbeiter seiner zuständigen Behörden zum EPRIS gemäß dieser Verordnung sowie die…
Europol ist für die Entwicklung des EPRIS in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten verantwortlich. Das EPRIS stellt die in den Artikeln 42 bis 46 festgelegten…
Die Beteiligung an der automatisierten Abfrage und dem Austausch von Polizeiakten sollte freiwillig bleiben. Wenn sich Mitgliedstaaten für eine Teilnahme…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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