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Das Europäische Polizeiaktennachweissystem (EPRIS) wird hiermit eingerichtet. Für die in Artikel 26 genannte automatisierte Abfrage nationaler Polizeiaktennachweise verwenden die Mitgliedstaaten und Europol das EPRIS.
Das EPRIS setzt sich zusammen aus
einer dezentralen Infrastruktur in den Mitgliedstaaten einschließlich einer Suchfunktion, die die gleichzeitige Abfrage der nationalen Polizeiaktennachweise auf der Grundlage nationaler Datenbanken ermöglicht;
einer zentralen Infrastruktur, die die Suchfunktion unterstützt, die die gleichzeitige Abfrage nationaler Polizeiaktennachweise ermöglicht;
einem sicheren Kommunikationskanal zwischen der zentralen Infrastruktur, den Mitgliedstaaten und Europol.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.