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Wenn ein Mitgliedstaat oder Europol um eine Abfrage ersucht, übermittelt er die in Artikel 43 genannten Daten. Das EPRIS versendet das Abfrageersuchen an die nationalen Polizeiaktennachweise der Mitgliedstaaten mit den vom ersuchenden Mitgliedstaat oder von Europol übermittelten Daten und gemäß dieser Verordnung.
Nach Eingang des vom EPRIS übermittelten Abfrageersuchens leitet jeder ersuchte Mitgliedstaat unverzüglich eine automatisierte Abfrage seines nationalen Polizeiaktennachweises ein.
Sämtliche bei einer Abfrage gemäß Absatz 1 in den nationalen Polizeiaktennachweisen des jeweiligen ersuchten Mitgliedstaats erzielte Übereinstimmungen werden automatisch an das EPRIS zurückgesendet.
Die Liste der Übereinstimmungen wird vom EPRIS automatisch an den ersuchenden Mitgliedstaat oder an Europol zurückgesandt. In der Liste der Übereinstimmungen werden die Qualität der Übereinstimmung und der Mitgliedstaat oder die Mitgliedstaaten angegeben, dessen bzw. deren Polizeiaktennachweise Daten enthalten, die zu der Übereinstimmung bzw. den Übereinstimmungen geführt haben.
Nach Eingang der Liste der Übereinstimmungen entscheidet der ersuchende Mitgliedstaat, welche Übereinstimmungen weiterverfolgt werden müssen, und übermittelt dem ersuchten Mitgliedstaat oder den ersuchten Mitgliedstaaten über SIENA ein Nachfolgeersuchen mit einer Begründung und den in Artikeln 25 und 27 genannten Daten sowie etwaigen weiteren sachdienlichen Informationen. Der ersuchte Mitgliedstaat oder die Mitgliedstaaten bearbeiten derartige Ersuchen unverzüglich, um zu entscheiden, ob die in seiner oder ihrer Datenbank gespeicherten Daten weitergegeben werden.
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung des technischen Verfahrens für die vom EPRIS durchgeführte Abfrage der Polizeiaktennachweise der Mitgliedstaaten und des Formates sowie der Höchstanzahl der Antworten. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 77 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
Die Beteiligung an der automatisierten Abfrage und dem Austausch von Polizeiakten sollte freiwillig bleiben. Wenn sich Mitgliedstaaten für eine Teilnahme…
Nach Erhalt eines vom Router übermittelten Abfrageersuchens leitet jeder ersuchte Mitgliedstaat unverzüglich eine automatisierte Abfrage seiner Datenbanken ein.…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Ersuchen mit den Mitteilungen gemäß Artikel 74 übereinstimmen.…
Die Kommission erlässt einen Durchführungsrechtsakt, um das technische Verfahren für Abfragen der EU-Informationssysteme, Europol-Daten und Interpol-Datenbanken…
Die Kommission erlässt einen Durchführungsrechtsakt, um das technische Verfahren für Abfragen der EU-Informationssysteme, Europol-Daten und Interpol-Datenbanken…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.