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Vanuatu teilte der Kommission zwar mit, dass es nach seiner Rechtsprechung möglich sei, die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn sie in betrügerischer Weise oder rechtswidrig erlangt wurde, legte jedoch keine Informationen über tatsächliche Fälle vor, in denen eine im Rahmen seiner Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren erworbene Staatsbürgerschaft tatsächlich entzogen wurde. Darüber hinaus hat Vanuatu keinen strukturellen Ex-post-Überwachungsmechanismus eingeführt, um die potenziellen Sicherheitslücken bei den mehr als 10000 Reisepässen, die vor der Änderung seines Staatsbürgerschaftsgesetzes und der Einführung des angeblich strengeren Überprüfungsverfahrens ausgestellt wurden, zu schließen. Im Februar 2023 richtete Vanuatu eine Untersuchungskommission ein, die beauftragt wurde, sämtliche seit Einführung der Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren während ihrer Anwendung erfolgten mutmaßlichen Verstöße zu untersuchen. Im April 2024 teilte Vanuatu der Kommission mit, dass die Untersuchung noch nicht abgeschlossen sei und das Land kein genaues Datum nennen könne, bis zu dem die Untersuchungskommission ihre Ergebnisse vorlegen könne.