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Da die Gegebenheiten, die zur vorübergehenden Aussetzung der Befreiung von der Visumspflicht geführt haben, fortbestanden und es von Seiten Vanuatus an Engagement mangelte, diesbezüglich Abhilfe zu schaffen, hat der Rat den Beschluss (EU) 2022/366 mit dem Beschluss (EU) 2022/2198 des Rates aufgehoben und die Anwendung des Abkommens in seiner Gesamtheit ab dem 4. Februar 2023 ausgesetzt.