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Nach Artikel 8 Absatz 6 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2018/1806 hat die Kommission am 1. Dezember 2022 die Delegierte Verordnung (EU) 2023/222 erlassen, die die Befreiung von der Visumspflicht für alle Staatsangehörigen Vanuatus vom 4. Februar 2023 bis zum 3. August 2024 vorübergehend aussetzte.