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Diese Verordnung sollte unbeschadet des besonderen Charakters der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten gelten.
Diese Verordnung sollte unbeschadet des besonderen Charakters der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten gelten.
Die Anwendung dieser Verordnung sollte die Anwendung nationaler Rechtsvorschriften oder internationaler Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten, die…
Diese Verordnung findet in erster Linie auf zivile Angelegenheiten Anwendung, jedoch können die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Verordnung den…
Diese Verordnung berührt nicht die alleinige Verantwortung jedes Mitgliedstaats für den Schutz seiner nationalen Sicherheit gemäß Artikel 4 Absatz 2 EUV und das…
Diese Verordnung sollte unbeschadet eines etwaigen umfassenderen Schutzes gelten, wie er sich aus den Bestimmungen der Verträge ergeben kann.
Diese Richtlinie sollte nicht die Anwendung von Bestimmungen beschränken, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit erforderlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.