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Diese Verordnung sollte unbeschadet des besonderen Charakters der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten gelten.
Diese Verordnung sollte unbeschadet des besonderen Charakters der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten gelten.
Diese Verordnung sollte unbeschadet des besonderen Charakters der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten gelten.
Diese Verordnung sollte unbeschadet eines etwaigen umfassenderen Schutzes gelten, wie er sich aus den Bestimmungen der Verträge ergeben kann.
Die Anwendung dieser Verordnung sollte die Anwendung nationaler Rechtsvorschriften oder internationaler Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten, die…
Diese Verordnung sollte unbeschadet der Wettbewerbsvorschriften der Union, insbesondere der Artikel 101 bis 109 AEUV und der Rechtsakte, die diesen Artikeln…
Diese Verordnung findet in erster Linie auf zivile Angelegenheiten Anwendung, jedoch können die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Verordnung den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.