Erwägungsgrund 12 32025R1208
Reisedokumente, die Teil 5 des Dokuments 9303 der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) über maschinenlesbare Reisedokumente (siebte Auflage, 2015) (im Folgenden „ICAO-Dokument 9303“) entsprechen, die im ausstellenden Mitgliedstaat nicht zur Identifizierung verwendet werden, etwa die irische „Passport Card“, sollten nicht in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen.