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API-Daten und sonstige PNR-Daten, die gemäß dieser Verordnung an den Router übermittelt werden, werden im Router nur insoweit gespeichert, als dies für den Abschluss der Übertragung an die jeweils zuständigen PNR-Zentralstellen gemäß dieser Verordnung erforderlich ist, und werden in den beiden folgenden Fällen unverzüglich, dauerhaft und automatisch vom Router gelöscht: Die eu-LISA und die PNR-Zentralstellen werden vom Router automatisch über die in Buchstabe b genannte unverzügliche Löschung von EU-Flügen informiert.
wenn gemäß Artikel 12 Absatz 3 bestätigt wird, dass die Übertragung der API-Daten und der sonstigen PNR-Daten an die jeweils zuständigen PNR-Zentralstellen abgeschlossen ist;
wenn sich die API-Daten oder sonstigen PNR-Daten auf EU-Flüge beziehen, die nicht in den in Artikel 12 Absatz 4 genannten Listen aufgeführt sind.
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