Erwägungsgrund 15 32025R0013
Die Erhebung von API-Daten aus Reisedokumenten sollte auch mit den Standards der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu maschinenlesbaren Reisedokumenten im Einklang stehen, die mit der Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates und der Richtlinie (EU) 2019/997 des Rates in das Unionsrecht aufgenommen wurden.