Erwägungsgrund 12 32025R0013
Um das Reisen ohne Mitführen eines Reisedokuments in den Fällen zu ermöglichen, in denen die Mitgliedstaaten eine solche Praxis nach nationalem Recht im Einklang mit dem Unionsrecht, auch auf der Grundlage eines internationalen Übereinkommens, zulassen, sollte es einem Mitgliedstaat möglich sein, die Fluggesellschaften zu verpflichten, den Fluggästen die Möglichkeit zu geben, API-Daten freiwillig mithilfe automatisierter Verfahren hochzuladen und diese Daten bei der Fluggesellschaft zu speichern, damit die Daten für künftige Flüge übermittelt werden können.