Erwägungsgrund 16 32025R1304
Die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Haushaltsordnung“) findet auf das Euratom-Programm 2026-2027 Anwendung. Die Haushaltsordnung regelt den Vollzug des Unionshaushalts, einschließlich Bestimmungen zu Finanzhilfen, Preisgeldern, Auftragsvergabe, indirekter Mittelverwaltung, Finanzierungsinstrumenten, Haushaltsgarantien, zum finanziellen Beistand und zur Erstattung der Kosten für externe Sachverständige. Die auf der Grundlage von Artikel 322 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erlassenen Vorschriften enthalten auch eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union.