Erwägungsgrund 54 32021R0695
Angesichts der Besonderheiten der Verteidigungsindustrie sollten die ausführlichen Bestimmungen für die Finanzierung von Projekten im Bereich der Verteidigungsforschung durch die Union in der Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates (Europäischer Verteidigungsfonds) festgelegt werden, in der auch die Regeln für die Beteiligung an der Verteidigungsforschung definiert sind. Die im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds durchzuführenden Tätigkeiten sollten ausschließlich auf Forschung und Entwicklung im Verteidigungsbereich ausgerichtet sein, während die im Rahmen des gemäß dem Beschluss (EU) 2021/764 des Rates eingerichteten spezifischen Programms (im Folgenden „spezifisches Programm“) und des EIT durchgeführten Tätigkeiten ausschließlich auf zivile Anwendungen ausgerichtet sein sollten. Unnötige Doppelarbeit sollte vermieden werden.