Erwägungsgrund 18 32025R1304
Ein besonderes Augenmerk sollte darauf gelegt werden, dass eine angemessene Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und des Privatsektors sichergestellt wird. Im Zuge der Bewertung und Überwachung sollte auch eine quantitative und qualitative Bewertung der KMU-Beteiligung vorgenommen werden.