Art. 43 32025R0974
Aufhebung
Die Verordnung (Euratom) Nr. 302/2005 wird mit Wirkung vom Tag des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung aufgehoben.Die Anhänge III bis IX und die Anhänge XII bis XV werden jedoch mit Wirkung vom 16. Oktober 2028 aufgehoben, und die Anhänge I, II und XI werden mit Wirkung vom 16. Dezember 2025 aufgehoben.Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.