Erwägungsgrund 8 32013R1417
Die Form des Laissez-Passer sollte aktualisiert werden, damit bessere Sicherheitsstandards erreicht werden und ein Beitrag zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzes vor Fälschung, Nachahmung und Verfälschung geleistet wird. Die Laissez-Passer sollten gemeinsamen Sicherheitsstandards entsprechen und mit interoperablen biometrischen Identifikatoren versehen werden, die sicherstellen, dass anhand des Laissez-Passer dessen rechtmäßiger Inhaber zuverlässig identifiziert werden kann, was erheblich dazu beiträgt, eine betrügerische Verwendung zu verhindern.