Erwägungsgrund 8 32025R1304
Da alle Mitgliedstaaten radioaktive Stoffe nutzen, ist es wichtig, die in der Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates vorgesehene verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zu gewährleisten, um zu vermeiden, dass künftigen Generationen unangemessene Lasten aufgebürdet werden. Mit dem Euratom-Programm 2026-2027 sollten die Erforschung und Entwicklung von Technologien und Kompetenzen im Bereich der Entsorgung abgebrannter Brennelemente oder radioaktiver Abfälle weiterhin verbessert und unterstützt werden.