Erwägungsgrund 14 32021R0695
Mit dem Programm sollten FuI-Tätigkeiten im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften unterstützt werden. Dazu gehört die Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse in diesem Bereich und die Nutzung neuer Ergebnisse und Fortschritte aus den Sozial- und Geisteswissenschaften zur Steigerung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wirkung des Programms. In der Säule „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ sollten die Sozial- und Geisteswissenschaften in allen Clustern vollständig integriert werden. Neben der Förderung der Sozial- und Geisteswissenschaften bei Projekten sollte die Integration der Sozial- und Geisteswissenschaften auch durch die Einbeziehung — wann immer dies angemessen ist — von unabhängigen externen Sachverständigen aus Bereichen der Sozial- und Geisteswissenschaften in Sachverständigenausschüsse und Bewertungsgremien und durch die fristgerechte Beobachtung von Sozial- und Geisteswissenschaften in geförderten Forschungsmaßnahmen und die Berichterstattung darüber unterstützt werden. Insbesondere sollte der Grad der durchgängigen Berücksichtigung der Sozial- und Geisteswissenschaften im gesamten Programm überwacht werden.