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In Bezug auf Isoxaben wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Änderung des geltenden RHG für Isoxaben in getrockneten Bohnen und getrockneten Erbsen gestellt. In Bezug auf diesen Antrag beantragte ein Mitgliedstaat die Anwendung des in den Technischen Leitlinien für das Verfahren zur Festlegung von RHG vorgesehenen „Fast-track“-Verfahrens, um einen RHG auf der Grundlage von Rückstandsuntersuchungen bei Bohnen (ohne Hülsen) festzulegen.
Für Isoxaben wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Änderung des geltenden RHG für Erbsen (frisch, ohne Hülsen)…
Daher ist es angezeigt, den RHG für Isoxaben in getrockneten Bohnen und getrockneten Erbsen in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf den gleichen Wert…
Die Behörde hat im Rahmen der Überprüfung der geltenden RHG für Isoxaben Rückstandsuntersuchungen bei Bohnen (ohne Hülsen) bewertet und eine mit Gründen…
In Bezug auf Isoxaben wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Änderung des geltenden RHG für Isoxaben bei Gewürzgurken…
In Bezug auf diesen Antrag beantragte ein Mitgliedstaat die Anwendung des in den Technischen Leitlinien für das Verfahren zur Festlegung von RHG vorgesehenen…
In Bezug auf diesen Antrag beantragte ein Mitgliedstaat die Anwendung des in den Technischen Leitlinien für das Verfahren zur Festlegung von RHG vorgesehenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.