Erwägungsgrund 4 32025R1337
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Polyvinylpolypyrrolidon (E 1202) unter Einhaltung der Quantum-satis-Menge als Lebensmittelzusatzstoff zur Verwendung in der Lebensmittelkategorie 11.4.3 „Tafelsüßen in Tablettenform“ und für Nahrungsergänzungsmittel in Form von Komprimaten und überzogenen Tabletten in der Lebensmittelkategorie 17.1 „Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder“ zugelassen. Gemäß Anhang III der genannten Verordnung ist Polyvinylpolypyrrolidon (E 1202) unter Einhaltung der Quantum-satis-Menge als Lebensmittelzusatzstoff zur Verwendung als Trägerstoff in Süßungsmitteln zugelassen.