Erwägungsgrund 6 32025R1337
Am 10. August 2020 legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Polyvinylpyrrolidon (E 1201) und Polyvinylpolypyrrolidon (E 1202) als Lebensmittelzusatzstoffe und zur Ausweitung der Verwendung von Polyvinylpyrrolidon (E 1201) vor. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass keine numerische akzeptierbare Tagesdosis (ADI) für Polyvinylpyrrolidon (E 1201) und Polyvinylpolypyrrolidon (E 1202) erforderlich ist und dass die gemeldeten Verwendungen und Verwendungsmengen von Polyvinylpyrrolidon (E 1201) und Polyvinylpolypyrrolidon (E 1202) als Lebensmittelzusatzstoffe kein Sicherheitsrisiko darstellen. Gemäß dem „Statement on a conceptual framework for the risk assessment of certain food additives re-evaluated under Commission Regulation (EU) No 257/2010“, wird die Schlussfolgerung „keine Notwendigkeit einer numerischen zulässigen Tagesdosis“ bei Stoffen gezogen, die ein sehr geringes Sicherheitsrisiko darstellen, und auch nur unter der Voraussetzung, dass zuverlässige Informationen sowohl zur Exposition als auch zur Toxizität vorliegen und dass schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen bei Verwendungsmengen, die bei Tieren kein ernährungsphysiologisches Ungleichgewicht auslösen, wenig wahrscheinlich sind.