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Der Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen (Committee on Payments and Market Infrastructures — CPMI), vormals CPSS, und der Technische Ausschuss der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions — IOSCO) haben Prinzipien für Finanzmarktinfrastrukturen (Principles for Financial Market Infrastructures) veröffentlicht. Der CPMI und die IOSCO empfehlen, die genannten Prinzipien so weit, wie es nach den nationalen Rechts- und Aufsichtsrahmen möglich ist, umzusetzen. Um die Effizienz der Überwachung der Zahlungssysteme zu gewährleisten, setzte die Europäische Zentralbank (EZB) diese Prinzipien im Wege der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) um, die sowohl für Großbetrags- als auch für Massenzahlungsverkehrssysteme mit systemischer Bedeutung gilt.
Am 20. Oktober 2010 hat der Rat für Finanzstabilität eine Stärkung der zentralen Marktinfrastrukturen gefordert und sich für die Überarbeitung und den Ausbau…
Es ist wichtig, die internationale Konvergenz der Anforderungen an CCPs und Transaktionsregister zu gewährleisten. Diese Verordnung folgt den bestehenden…
Diese Verordnung gilt für Zahlungsverkehrssysteme, die von Zentralbanken betrieben werden, und für Systeme mit privaten Betreibern. Gleichwohl erkennen die…
In der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) werden Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungssysteme (auch „Zahlungsverkehrssysteme“…
In der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) werden Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungssysteme (auch „Zahlungsverkehrssysteme“…
Die Möglichkeit der zuständigen Behörden, Korrekturmaßnahmen zu verlangen, um die Nichteinhaltung dieser Verordnung zu beheben bzw. eine Wiederholung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.