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Ermittelt die Genehmigungsbehörde, dass sich die Angaben in den Beschreibungsunterlagen geändert haben, so genehmigt sie eine Änderung der EU-Typgenehmigung, für die der Antrag gemäß Artikel 24 eingereicht wurde.
Die Genehmigungsbehörde bezeichnet die Änderung als „Revision“, wenn Kontrollen oder Prüfungen nicht wiederholt werden müssen. In einem solchen Fall gibt die Genehmigungsbehörde, soweit erforderlich, die revidierten Seiten der Beschreibungsunterlagen heraus, auf denen die Art der Änderung und das Datum der Neuausgabe leicht ersichtlich sind. Eine konsolidierte, aktualisierte Fassung der Beschreibungsunterlagen mit einer ausführlichen Beschreibung der Änderungen erfüllt diese Anforderung.
Die Genehmigungsbehörde bezeichnet die Änderung als „Erweiterung“, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
Es sind weitere Kontrollen oder Prüfungen erforderlich;
Angaben im EU-Typgenehmigungsbogen, außer in den zugehörigen Anlagen, wurden geändert; oder
neue Anforderungen im Rahmen von Rechtsakten, die gemäß dieser Verordnung erlassen wurden, werden auf die EU-typgenehmigten nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräte anwendbar.
Anlässlich der Herausgabe geänderter Seiten der Beschreibungsunterlagen oder einer konsolidierten, aktualisierten Fassung der Beschreibungsunterlagen ist das Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen, die dem EU-Typgenehmigungsbogen beigefügt sind, ebenfalls so zu ändern, dass daraus entweder das Datum der jüngsten Erweiterung oder Revision oder das Datum der jüngsten Konsolidierung der aktualisierten Fassung ersichtlich ist.
Eine Änderung der EU-Typgenehmigung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen bzw. Geräten ist nicht erforderlich, wenn die in Absatz 3 Buchstabe c genannten neuen Anforderungen für diesen Typ von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten aus technischer Sicht irrelevant sind.
Gelangt die Genehmigungsbehörde zu der Ansicht, dass die Änderungen der in den Beschreibungsunterlagen verzeichneten Einzelangaben durch eine Erweiterung der…
Ändern sich Angaben in den Beschreibungsunterlagen, ohne dass Kontrollen oder Prüfungen wiederholt werden müssen, so wird die Änderung als „Revision“…
Ändern sich Angaben in den Beschreibungsunterlagen, ohne dass Kontrollen oder Prüfungen wiederholt werden müssen, so wird die Änderung als „Revision“…
Bei Erweiterung einer Typgenehmigung werden alle betroffenen Teile des EU-Typgenehmigungsbogens, seiner Anlagen und des Inhaltsverzeichnisses zu den…
Eine Änderung wird als „Revision“ bezeichnet, wenn eine Genehmigungsbehörde befindet, dass der betreffende Typ eines Fahrzeugs, Systems, Bauteils oder einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.