Erwägungsgrund 24 32025R0014
Eine engere Koordinierung zwischen den nationalen Behörden durch Informationsaustausch sowie koordinierte Bewertungen unter der Leitung einer Koordinierungsbehörde sind von grundlegender Bedeutung für die Sicherstellung eines durchgängig hohen Maßes von Gesundheit und Sicherheit im Binnenmarkt. Dies führt auch dazu, dass die knappen Ressourcen auf nationaler Ebene effizienter genutzt werden. Hierzu sollte für die Mitgliedstaaten und die Kommission ein beratendes Forum für den Informationsaustausch über die Durchsetzung eingerichtet werden, das der Förderung bewährter Verfahren dient und über das Informationen ausgetauscht und Tätigkeiten zur Durchsetzung dieser Verordnung koordiniert werden können. Angesichts der Einrichtung eines solchen Forums und seiner Aufgaben sollte es nicht erforderlich sein, so wie gemäß Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1020 vorgeschrieben, eine getrennte Gruppe zur administrativen Zusammenarbeit einzurichten. Das Forum sollte jedoch für die Zwecke des Unionsnetzwerks für Produktkonformität gemäß Artikel 29 der genannten Verordnung als Gruppe zur administrativen Zusammenarbeit betrachtet werden.