Erwägungsgrund 34 32018R0858
Es ist besonders wichtig, dass die nationalen Behörden und die Kommission Prüfungen und Kontrollen der Übereinstimmung von in Betrieb befindlichen Fahrzeugen mit den Anforderungen als Teil ihrer Nachprüfung auf Einhaltung der Vorschriften anerkennen. Die Auswahl der Fahrzeuge, bei denen diese Nachprüfung auf Einhaltung der Vorschriften stattfindet, sollte auf der Grundlage einer angemessenen Risikobewertung unter Berücksichtigung der Schwere der Nichteinhaltung und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens und anderer möglicher Indikatoren — wie etwa die Einführung von Fahrzeugen mit bereits eingebauter neuer Technologie, etwaige Fälle von Nichteinhaltung in der Vergangenheit oder entsprechende Berichte, Ergebnisse von mittels Fernmessungen durchgeführten Prüfungen sowie von anerkannten Drittstellen geäußerte Bedenken — getroffen werden.