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Um zusätzliche Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz des EES mit biometrischen Funktionen zu mindern, sollten alle Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, unter außergewöhnlichen Umständen, die zu einem derart starken Verkehrsaufkommen führen, dass sich unzumutbare Wartezeiten an einer Grenzübergangsstelle ergeben, die Erfassung biometrischer Daten im EES nach dem Abschluss der schrittweisen Inbetriebnahme des EES auszusetzen. Eine solche Aussetzung sollte nach dem Abschluss der schrittweisen Inbetriebnahme des EES während eines begrenzten Zeitraums von 90 Tagen möglich sein. Diese Frist sollte automatisch um 60 Tage verlängert werden, wenn weniger als 80 % der im EES angelegten persönlichen Dossiers während der schrittweisen Inbetriebnahme des EES biometrische Daten enthalten.
Um die wirksame Anpassung der technischen und organisatorischen Vorkehrungen während der schrittweisen Inbetriebnahme des EES in jedem Mitgliedstaat zu…
Während eines Zeitraums von 90 Tagen nach dem Abschluss der schrittweisen Inbetriebnahme des EES können die Mitgliedstaaten in Ausnahmefällen, die zu einem…
Um den Mitgliedstaaten die erforderliche Zeit einzuräumen, damit sie Anpassungen im Hinblick auf die Inbetriebnahme des EES vornehmen können, sollte die…
Ab dem 90. Tag nach dem ersten Tag der schrittweisen Inbetriebnahme des EES setzt jeder Mitgliedstaat an mindestens der Hälfte seiner Grenzübergangsstellen das…
Um die reibungslose Einführung des EES sicherzustellen, seine rechtzeitige Einführung in allen Mitgliedstaaten zu erleichtern, den Mitgliedstaaten die nötige…
Die Mitgliedstaaten, die nicht vorhaben, das EES von Beginn der schrittweisen Inbetriebnahme des EES an vollständig zu nutzen, sollten den Betrieb des EES…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.