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eu-LISA sollte Berichte über die Statistiken zur Nutzung des EES erstellen, um die Leistung des EES zu bewerten, die Einhaltung des übergeordneten Einführungsplans von eu-LISA und der nationalen Einführungspläne durch die Mitgliedstaaten zu beurteilen, verbesserungswürdige Bereiche zu ermitteln, die Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung in Bezug auf die schrittweise Inbetriebnahme des EES zu überwachen und die Entscheidungsfindung bezüglich der Weiterentwicklung und Optimierung des EES zu unterstützen. Des Weiteren soll eu-LISA gemäß Artikel 63 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/2226 Statistiken über die Nutzung des EES während der schrittweisen Inbetriebnahme veröffentlichen. Darüber hinaus sollte eu-LISA die regelmäßige Berichterstattung an den Verwaltungsrat von eu-LISA fortsetzen. Der Verwaltungsrat von eu-LISA sollte die schrittweise Inbetriebnahme überwachen.
Zwei Jahre nach Inbetriebnahme des EES und danach alle zwei Jahre übermittelt eu-LISA dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission einen Bericht über…
Um die reibungslose Einführung des EES zu erleichtern, sollte jeder Mitgliedstaat in Absprache mit der Kommission und eu-LISA einen nationalen Einführungsplan…
Um die reibungslose Einführung des EES zu erleichtern, sollte die mit der Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Agentur…
Abweichend von Artikel 37 der Verordnung (EU) 2017/2226 setzt der Verwaltungsrat von eu-LISA seine Tätigkeiten bis zum Abschluss der schrittweisen…
Bis zum 25. August 2025 legt die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des…
Für die Erleichterung der Kontrolle der irregulären Zuwanderung und für die Bereitstellung von Statistiken zur Unterstützung faktengestützter Politikgestaltung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.