Erwägungsgrund 1 32025R1561
In der Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates werden Wirtschaftsakteuren für Batterien geltende Sorgfaltspflichten bezüglich der Beschaffung, der Verarbeitung und des Handels mit Kobalt, natürlichem Grafit, Lithium und Nickel für die Batterieherstellung auferlegt. Diese Pflichten sollen ab dem 18. August 2025 gelten.