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Für Penconazol in Brombeeren und Himbeeren wurden die Datenlücken durch Vorlage einer repräsentativen Studie zum Metabolismus der Hauptkulturen, zusätzlicher Rückstandsuntersuchungen sowie von Informationen zur Lagerstabilität der relevanten Metaboliten geschlossen. Die im Anschluss durchgeführten neuen Rückstandsuntersuchungen zeigen auf, dass ein höherer RHG notwendig ist. Die Behörde hat bestätigt , dass der höhere RHG für die Verbraucher sicher ist; deshalb sollte der geltende RHG angehoben werden.
Für Kernobst und Pflaumen wurden Versuchsdaten für Penconazol vorgelegt, aus denen grundsätzlich höhere RHG abgeleitet werden könnten. Obwohl die fehlenden…
Für Fenpropimorph legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor…
Auch für Kürbisse und Wassermelonen wurden Datenlücken für Penconazol geschlossen; dabei wurde der geltende RHG bestätigt, der somit beibehalten werden sollte.
In Bezug auf Thiabendazol wurden Informationen zur potenziellen Exposition der Verbraucher gegenüber dem Metaboliten Benzimidazol, zu Rückstandsuntersuchungen…
Für Penconazol legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Napropamid in oder auf Heidelbeeren, Cranbeeren/Großfrüchtigen Moosbeeren, Johannisbeeren (schwarz, rot und weiß), Stachelbeeren (grün, rot und gelb),…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.