Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß der Verordnung (EU) 2015/534 (EZB/2015/13) sind beaufsichtigte Unternehmen verpflichtet, aufsichtliche Finanzinformationen auf der Grundlage der Meldebögen zu melden, die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde entwickelt wurden und in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3117 der Kommission , mit der die Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 der Kommission aufgehoben und ersetzt wird, festgelegt sind.
Die Verordnung (EU) 2015/534 (EZB/2015/13) verlangt von den beaufsichtigten Unternehmen die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen, die in der…
Verordnung (EU) 2015/534 (EZB/2015/13) schreibt beaufsichtigten Unternehmen die Meldung von aufsichtlichen Finanzinformationen, die in der…
Die Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/13) legt die Anforderungen im Hinblick auf die Meldungen aufsichtlicher Finanzinformationen…
Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/13) legt die Anforderungen im Hinblick auf die Meldungen aufsichtlicher Finanzinformationen…
Im Hinblick darauf, dass die Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/13) (nachfolgend „FINREP-Verordnung der EZB“) für ihre Zwecke die…
Gemäß Artikel 99 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ist bei Kreditinstituten, die gemäß Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.