Erwägungsgrund 1 32025R1989
Die Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission enthält Fehler, die auf die Verordnung (EU) 2024/3118 der Kommission zurückgehen. Insbesondere sollte in Artikel 7 Absatz 3a der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 das Datum 20. Dezember 2024 durch 16. Dezember 2024 ersetzt werden, um es an das Datum des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2024/3118 anzupassen. Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 sollte der kumulierte Höchstbetrag der vom Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland gewährten De-minimis-Beihilfen 65,37 Mio. EUR anstatt 59,96 Mio. EUR betragen. Diese Fehler wirken sich auf den Inhalt der genannten Bestimmungen aus.