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Gemäß Artikel 4 Absatz 6 des Mehrjahresplans für die Nordsee und Artikel 4 Absatz 7 des Mehrjahresplans für die westlichen Gewässer sollten die Fangmöglichkeiten für Zielbestände so festgesetzt werden, dass eine Wahrscheinlichkeit von weniger als 5 % besteht, dass die Biomasse unter den Grenzwert für die Biomasse (Blim) fällt.
Die Fangmöglichkeiten werden in jedem Fall so festgelegt, dass gewährleistet ist, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Biomasse des Laicherbestands unter B lim…
Die Fangmöglichkeiten werden auf jeden Fall so festgelegt, dass gewährleistet ist, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Biomasse des Laicherbestands unter Blim…
Die Fangmöglichkeiten werden in jedem Fall so festgelegt, dass gewährleistet ist, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Biomasse des Laicherbestands unter Blim…
Geht aus wissenschaftlichen Gutachten hervor, dass die Biomasse des Laicherbestands eines der in Artikel 1 Absatz 1 dieser Verordnungen genannten Bestände…
Geht aus wissenschaftlichen Gutachten hervor, dass die Biomasse des Laicherbestands eines der in Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/973 für die Nordsee…
Gemäß Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 gilt für Bestände, die nicht unter den Mehrjahresplan für die Nordsee oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.