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Gemäß Artikel 4 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2018/973 und Artikel 4 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2019/472 sollten die Fangmöglichkeiten für Zielbestände so festgesetzt werden, dass eine Wahrscheinlichkeit von weniger als 5 % besteht, dass die Biomasse unter den Grenzwert für die Biomasse (Blim) fällt.
Die Fangmöglichkeiten werden in jedem Fall so festgelegt, dass gewährleistet ist, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Biomasse des Laicherbestands unter B lim…
Gemäß Artikel 4 Absatz 6 des Mehrjahresplans für die Nordsee und Artikel 4 Absatz 7 des Mehrjahresplans für die westlichen Gewässer sollten die…
Die Fangmöglichkeiten werden in jedem Fall so festgelegt, dass gewährleistet ist, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Biomasse des Laicherbestands unter Blim…
Da die Biomasse in Bezug auf mehrere Bestände entweder unter dem Grenzwert für die Biomasse (Blim) liegt oder der ICES keine Referenzpunkte für die…
Geht aus wissenschaftlichen Gutachten hervor, dass die Biomasse des Laicherbestands eines der in Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/973 für die Nordsee…
Gemäß Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 gilt für Bestände, die nicht unter die Verordnungen (EU) 2018/973 und (EU)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.