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Es ist angezeigt, drahtlose Ladegeräte, drahtlose Ladepads und Batterieladegeräte für Allzweck-Gerätebatterien im Sinne der Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates in den Anwendungsbereich dieser Verordnung aufzunehmen, sodass ihre Netzteilkomponente standardmäßig externalisiert wird und daher den Anforderungen an die Effizienz und Interoperabilität unterliegt. Drahtlose Ladegeräte und drahtlose Ladepads sollten zudem Beschränkungen für die Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand unterliegen. Auch für USB-Type-C-Kabel sollten Ökodesign-Anforderungen gelten, um sicherzustellen, dass ihre Energieverluste innerhalb der in den einschlägigen USB-Normen festgelegten Grenzen bleiben und dass sie an ihren Steckverbindern mit Verbraucherinformationen über die maximal unterstützte Leistung gekennzeichnet werden.
Externe Netzteile, drahtlose Ladegeräte, drahtlose Ladepads, Batterieladegeräte für Allzweck-Gerätebatterien und USB-Type-C-Kabel müssen die…
In dieser Verordnung sind Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von externen Netzteilen (EPS), Batterieladegeräten für…
Nach der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ist der USB-Type-C-Anschluss als gemeinsamer Ladeanschluss für bestimmte Kategorien von…
Einige nicht wiederaufladbare Allzweck-Batterien können im Hinblick auf die Ressourcen- und Energienutzung ineffizient sein. Es sollten objektive Anforderungen…
Durch die Interoperabilität von Ladegeräten für bestimmte Batteriekategorien könnten zugunsten der Verbraucher und anderer Endnutzer unnötige Abfälle vermieden…
die Frage, ob für drahtlose Ladegeräte und drahtlose Ladepads Anforderungen an die Energieeffizienz im Betrieb festgelegt werden sollten;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.