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Nach der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ist der USB-Type-C-Anschluss als gemeinsamer Ladeanschluss für bestimmte Kategorien von Funkanlagen wie z. B. Smartphones, Tablets oder Laptops vorgeschrieben. Externe Netzteile für diese Produkte sind daher de facto externe USB-Type-C-Netzteile. Dies sollte durch eine direkte und ausdrückliche Anforderung unterstützt werden, und diese Anforderung sollte auch auf andere externe Netzteile als die unter die Richtlinie 2014/53/EU fallenden Produkte angewandt werden, um für maximale Interoperabilität zu sorgen.
Es ist angezeigt, drahtlose Ladegeräte, drahtlose Ladepads und Batterieladegeräte für Allzweck-Gerätebatterien im Sinne der Verordnung (EU) 2023/1542 des…
Es ist technisch machbar, USB Typ C als einheitlichen Ladeanschluss für die entsprechenden Kategorien oder Klassen von Funkanlagen festzulegen, zumal die…
Ein Ziel der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates besteht darin, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen.…
In einigen Fällen ist die Kommunikation mit anderen Funkanlagen über Netze und die Verbindung mit Schnittstellen des geeigneten Typs in der gesamten Union…
In Artikel 1 Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt: „c) Smartphones, andere Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Slate-Tablets zur bestimmungsmäßigen…
Die Interoperabilität von Funkanlagen und Zubehör wie Ladegeräten wird dadurch beeinträchtigt, dass bestimmte Kategorien oder Klassen von Funkanlagen mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.