Erwägungsgrund 4 32025R2060
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) als Gruppe „Sorbinsäure — Kaliumsorbat (E 200-202)“ reguliert und für die kombinierte Verwendung in einer Vielzahl von Lebensmitteln zugelassen. Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) sind in der Lebensmittelkategorie 16 „Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4“ zur Verwendung in nicht wärmebehandelten Dessertspeisen auf Milchbasis in einer Höchstmenge von 300 mg/kg, in frugtgrød, roter Grütze und pasha (Gelatine-Desserts auf Wasserbasis mit Fruchtgeschmack) in einer Höchstmenge von 1000 mg/kg und in ostkaka in einer Höchstmenge von 2000 mg/kg zugelassen.