Erwägungsgrund 8 32025R2060
Daher sollte die Verwendung von Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) als Konservierungsmittel in nicht wärmebehandelten Mousses auf Pflanzenbasis in einer Höchstmenge von 500 mg/kg zugelassen werden.
Daher sollte die Verwendung von Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) als Konservierungsmittel in nicht wärmebehandelten Mousses auf Pflanzenbasis in einer Höchstmenge von 500 mg/kg zugelassen werden.