Gesetze
Gesetz wird geladen …
In ihrem Bericht vom 18. November 2024 über die Bewertung der Angemessenheit eines verkürzten Abwicklungszyklus in der Europäischen Union kam die durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffene Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, ESMA) zu dem Schluss, dass eine Verkürzung des Abwicklungszyklus in der Union auf T+1 die Risiken auf dem Markt, insbesondere im Hinblick auf Gegenpartei- und Volatilitätsrisiken, erheblich verringern und Kapital freisetzen würde, das nicht mehr für Einschusszahlungen benötigt wird. Der T+1-Abwicklungszyklus würde es den Kapitalmärkten der Union auch ermöglichen, mit der Entwicklung anderer globaler Märkte Schritt zu halten und die Kosten zu beseitigen, die durch die derzeitige Diskrepanz zwischen den Abwicklungszeiträumen entstehen. Dies würde auch zur weiteren Harmonisierung der Standards und Marktpraktiken bei Kapitalmaßnahmen in der Union und generell zur Wettbewerbsfähigkeit der Kapitalmärkte der Union beitragen. Die Kommission teilt diese Schlussfolgerungen.
Bis zum 25. Juni 2026 bewertet die ESMA in enger Zusammenarbeit mit dem ESZB und dem ESRB und nach Anhörung des Gemeinsamen Überwachungsmechanismus die…
Die ESMA sollte die Abwicklungseffizienz während des Übergangs zu einem T+1-Abwicklungszyklus überwachen und in den Monaten unmittelbar vor und unmittelbar nach…
Längere Abwicklungszeiträume bei Geschäften mit übertragbaren Wertpapieren erhöhen das Risiko für die an den Geschäften beteiligten Parteien und schränken die…
In der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 sind verschiedene Maßnahmen gegen gescheiterte Abwicklungen vorgesehen, darunter Geldbußen, die ausfallenden Teilnehmern…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 ist die ESMA derzeit verpflichtet, in Zusammenarbeit mit der EBA, den nationalen zuständigen Behörden und den…
Die Europäischen Aufsichtsbehörden, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 errichtete Europäische Ausschuss für Systemrisiken (im Folgenden „ESRB“), der mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.