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Die ESMA sollte die Abwicklungseffizienz während des Übergangs zu einem T+1-Abwicklungszyklus überwachen und in den Monaten unmittelbar vor und unmittelbar nach diesem Übergang mit größerer Häufigkeit Bericht darüber erstatten. Angesichts der Ausnahme für bestimmte Arten von Wertpapierfinanzierungsgeschäften von der Anforderung des T+1-Abwicklungszyklus gemäß der vorliegenden Verordnung, sollte die ESMA der Effizienz der Abwicklung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften, die an oder außerhalb von Handelsplätzen ausgeführt werden, besondere Aufmerksamkeit widmen.
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte ermöglichen es den Marktteilnehmern, ihren Liquiditäts- und Finanzierungsbedarf flexibel zu regeln. Markttrends deuten darauf…
In ihrem Bericht vom 18. November 2024 über die Bewertung der Angemessenheit eines verkürzten Abwicklungszyklus in der Europäischen Union kam die durch die…
Damit zuverlässige Daten über das Ausmaß der Wertpapierabwicklungen außerhalb eines Wertpapierliefer- und -abrechnungssystems vorliegen und sichergestellt…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 wurden Vorschriften für die Abwicklungsdisziplin eingeführt, um das Scheitern von Wertpapierlieferungen und -abrechnungen…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 ist die ESMA derzeit verpflichtet, in Zusammenarbeit mit der EBA, den nationalen zuständigen Behörden und den…
Die ESMA sollte der Kommission Jahresberichte übermitteln, in denen die Trends und potenziellen Risiken an den unter diese Verordnung fallenden Märkten bewertet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.