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Wertpapierfinanzierungsgeschäfte ermöglichen es den Marktteilnehmern, ihren Liquiditäts- und Finanzierungsbedarf flexibel zu regeln. Markttrends deuten darauf hin, dass an Handelsplätzen zunehmend auf diese Art von Geschäften zurückgegriffen wird. Bestimmte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, die an Handelsplätzen ausgeführt werden, würden der Anforderung des T+1-Abwicklungszyklus unterliegen. In Anbetracht des nicht standardisierten Charakters solcher Geschäfte und insbesondere der nicht standardisierten Abwicklungszeiträume, auf die sich die Parteien dieser Geschäfte möglicherweise einigen müssen, um ihre Ziele zu erreichen, und im Hinblick auf die Bemühungen, die Ausführung dieser Geschäfte an Handelsplätzen nicht zu behindern, sollten diese Geschäfte jedoch von der Anforderung des T+1-Abwicklungszyklus ausgenommen werden. Um die Gefahr einer Umgehung der Anforderung des T+1-Abwicklungszyklus zu vermeiden, sollte die Ausnahme jedoch nur dann gelten, wenn die betreffenden Wertpapierfinanzierungsgeschäfte als ein einziges Geschäft, das aus zwei miteinander verbundenen Vorgängen besteht, dokumentiert werden. Folglich sollten für die Zwecke der Anforderung des T+1-Abwicklungszyklus nicht dokumentierte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte dieser Anforderung unterliegen. Für Lombardgeschäfte ist keine ausdrückliche Ausnahme erforderlich, da es sich nicht um Geschäfte mit übertragbaren Wertpapieren handelt und sie daher nicht der Anforderung des T+1-Abwicklungszyklus unterliegen.
Die ESMA sollte die Abwicklungseffizienz während des Übergangs zu einem T+1-Abwicklungszyklus überwachen und in den Monaten unmittelbar vor und unmittelbar nach…
Längere Abwicklungszeiträume bei Geschäften mit übertragbaren Wertpapieren erhöhen das Risiko für die an den Geschäften beteiligten Parteien und schränken die…
Längere Abwicklungsperioden bei Geschäften mit übertragbaren Wertpapieren führen zu Unsicherheit und erhöhen das Risiko für Teilnehmer an Wertpapierliefer- und…
In Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates ist der Abwicklungszeitraum für die meisten Geschäfte mit…
Zu den effizientesten Arten des Vorgehens gegen gescheiterte Abwicklungen gehört es, vorzuschreiben, dass die ursprüngliche Vereinbarung zwangsweise gegen…
In ihrem Bericht vom 18. November 2024 über die Bewertung der Angemessenheit eines verkürzten Abwicklungszyklus in der Europäischen Union kam die durch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.