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Um ein Gleichgewicht zwischen der Wirksamkeit des Zulassungsverfahrens und dem Risikoprofil der Antragsteller zu erreichen, sollte das Konsultationsverfahren für die zuständige Behörde fakultativ sein. Das Konsultationsverfahren sollte es der zuständigen Behörde ermöglichen, andere zuständige Behörden und die Kommission zu konsultieren, wenn dies auf der Grundlage der vom Antragsteller übermittelten Informationen und der im CBAM-Register zur Verfügung gestellten Zollinformationen für notwendig erachtet wird.
Vor einer Entscheidung, die für die Aufsichtsaufgaben einer anderen zuständigen Behörde von Bedeutung ist, konsultieren die betroffenen Behörden einander in…
Um das Zulassungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen und gleichzeitig zu gewährleisten, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten über alle…
Der Mechanismus für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen in Situationen von großer Dringlichkeit oder zur Abwehr von…
Die zuständigen Behörden des anordnenden Staats und des vollstreckenden Staats können einander gegebenenfalls konsultieren, um die reibungslose und effiziente…
Um die Resilienz der von den Mitgliedstaaten ermittelten kritischen Einrichtungen zu verbessern und den Verwaltungsaufwand für diese kritischen Einrichtungen zu…
Um das reibungslose Funktionieren des CBAM zu erleichtern und sicherzustellen, sollte die Kommission die zuständigen Behörden bei der Ausübung ihrer Aufgaben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.