Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung (EU) 2023/956 gilt für bestimmte CO2-intensive Waren, die in die Union eingeführt werden. In Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 aufgeführte Waren enthalten in der Liste der Zementwaren „anderer kaolinischer Ton und Lehm“. Während gebrannter kaolinhaltiger Ton und Lehm zu den CO2-intensiven Erzeugnissen gehört, ist dies bei nicht gebranntem kaolinhaltigem Ton und Lehm nicht der Fall. Nicht gebrannter kaolinhaltiger Ton und Lehm sollte daher vom Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2023/956 ausgenommen werden.
In Anhang I wird der KN-Code „2507 00 80 — anderer kaolinischer Ton und Lehm“ ersetzt durch „ex 2507 00 80 — anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, ausgenommen…
Nach Anhang II Teil III Nummer 4 Buchstabe c Ziffer iii und Nummer 5 Buchstabe c Ziffer ii der Richtlinie 2009/48/EG kann die Verwendung von CMR-Stoffen der…
Die vorliegende Verordnung sollte für in das Zollgebiet der Union aus Drittländern eingeführte Waren gelten, ausgenommen Waren, deren Herstellung aufgrund der…
1. Für die Zwecke der Identifizierung von Waren gilt die vorliegende Verordnung für Waren, die unter die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Codes der…
Die Richtlinie 2000/53/EG sieht Ausnahmen von den Beschränkungen der Verwendung von Blei und Cadmium in Fahrzeugbatterien vor, die in die vorliegende Verordnung…
Gemäß Artikel 2 Absätze 4 und 6 der Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt die genannte Verordnung nicht für Waren mit Ursprung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.