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In den Sektoren Strom und Wasserstoff unterscheiden sich Schlüsselmerkmale wie Einfuhrmengen, Handelsströme, Zollinformationen und Emissionsintensitäten erheblich von denen in den Sektoren Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel und Zement. Durch diese Unterschiede würde die Anwendung des massenbasierten Schwellenwerts auf Wasserstoff- und Stromeinfuhren komplexe Anpassungen erfordern, die eine erhebliche Senkung von Verwaltungskosten für Einführer in diesen Sektoren nicht ermöglichen würde. Einfuhren von Strom oder Wasserstoff sollten daher nicht unter die De-minimis-Ausnahmeregelung fallen.
Dieser Artikel gilt nicht für Einfuhren von Strom oder Wasserstoff.
In die Verordnung (EU) 2023/956 sollte ein neuer Schwellenwert aufgenommen werden, der auf der kumulierten Eigenmasse von eingeführten Waren in einem bestimmten…
Folgender Artikel wird eingefügt: De-minimis-Ausnahmeregelung (1) Ein Einführer, einschließlich Einführern mit dem Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders, ist…
Mit der Festlegung des massenbasierten Schwellenwerts, der die durchschnittliche Emissionsintensität der Menge der eingeführten Waren widerspiegelt, wird das…
Wasserstoff ist ein Energieträger, der sich in seinen Merkmalen in Bezug auf Qualität, Transportmittel und Nachfragemuster, von Erdgas unterscheidet. Es besteht…
Der Einsatz von Strom aus erneuerbaren Quellen sollte möglichst geringe Kosten für die Verbraucher und Steuerzahler mit sich bringen. Bei der Konzipierung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.