Erwägungsgrund 5 32025R2088
Die verbleibenden überflüssigen oder veralteten Berichts- und Offenlegungspflichten sind hauptsächlich auf horizontale Unstimmigkeiten in Bezug auf sektorspezifische und sektorübergreifende Rechtsvorschriften oder auf vertikale Unstimmigkeiten zwischen den Anforderungen der Union und den Anforderungen der Mitgliedstaaten („Überregulierung“) zurückzuführen. Andere Berichtspflichten könnten aufgrund wirtschaftlicher und regulatorischer Entwicklungen unangemessen sein. Die Europäischen Aufsichtsbehörden und die AMLA sollten daher nicht nur technische Regulierungs- und Durchführungsstandards überprüfen, sondern auch Stellungnahmen zur Wirkung geltender Gesetzgebungsakte abgeben können.