Erwägungsgrund 11 32025R2181
Den Unternehmern und den zuständigen Behörden sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, um die bestehenden Verfahren an die in dieser Verordnung festgelegten harmonisierten Anforderungen an die Einfuhr von gebrauchtem Speiseöl anzupassen. Daher sollte die vorliegende Verordnung ab dem 19. November 2027 gelten.